Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand September 2023

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Basis für alle Verträge über Dienstleistungen, die mit der FABO Communication AG (im Folgenden „FABO“ genannt) abgeschlossen werden. Durch die Anforderung eines Angebots stimmen Sie allen Bedingungen dieser Vereinbarung zu. Bitte prüfen Sie diese Bedingungen genau, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Der folgende Vertrag wird zwischen FABO und Ihnen als unserem Kunden geschlossen.

Rechnungslegung für Hosting
Alle in den Angeboten genannten Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer angegeben. Die Gebührenberechnung beginnt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, am Tag der Einrichtung des Hostings.

Kündigungsbedingungen für Hosting
Der Vertrag kann jährlich 3 Monaten vor dem neuen Zeitraum gekündigt werden. Die Abrechnung erfolgt jährlich. Überzahlte Gebühren aufgrund vorzeitiger Beendigung der Nutzung werden nicht zurückerstattet. Aufgrund von Abhängigkeiten von Netzwerkanbietern und Drittanbietern können sich die Preise jederzeit ändern. Eine Preiserhöhung berechtigt den Kunden zur sofortigen Kündigung seiner Verträge. Preiserhöhungen treten einen Monat nach Benachrichtigung in Kraft. Bei Nichtzahlung einer Rechnung innerhalb von 30 Arbeitstagen kann der Zugriff auf Ihr Hosting oder Ihren Service unterbrochen oder deaktiviert werden.

Leistungsumfang für Hosting
Zusätzliche Arbeiten wie Domain-Registrierungen oder manuelle Arbeiten für FTP-Dienste (Websites) oder PHP/MySQL (Datenbanken, Content Management Systeme) werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt und sind nicht in den Hosting-Gebühren enthalten.

Unzulässige Inhalte auf FABO-Infrastruktur
FABO überwacht nicht aktiv den Inhalt des Kunden. Dateien des Kunden auf FABO-Infrastruktur dürfen jedoch keine Inhalte enthalten, die pornografisch, sittenwidrig, extremistisch oder in irgendeiner Weise gegen Schweizer oder internationales Recht verstoßen. Der Server darf durch Dateien, Skripte und Anwendungen des Kunden nicht überlastet werden. Insbesondere darf der Kunde keine Skripte oder Programme ausführen, die den Server bei hohen Zugriffszahlen überlasten könnten. Bei Verstößen oder dem Verdacht eines Verstoßes können die betroffenen Seiten sofort gesperrt werden. Die Gebühren bleiben auch während einer möglichen Sperrung unverändert.

Zuverlässigkeit
FABO legt großen Wert auf eine hohe Zuverlässigkeit der Dienstleistungen, die mit möglichst wenigen und kurzen Unterbrechungen betrieben werden. Dennoch können Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten, Leitungsproblemen, Updates (durch FABO oder Dritte) usw. nicht vollständig ausgeschlossen werden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Ausfällen oder Fehlfunktionen eines Servers oder Dienstes sind nur möglich, wenn FABO Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Haftungsausschluss für Hosting
Die Nutzung des Servers und der darauf befindlichen Software sowie der von FABO erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. FABO übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien im Internet entstehen. Ebenso übernimmt FABO keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, FABO kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Wert des aktuellen Abrechnungszeitraums (maximal 12 Monate) des Vertrags beschränkt.

Angebots- und Rechnungserstellung für Agenturdienste
Alle in den Angeboten genannten Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer angegeben. Sofern nicht anders festgelegt, werden 50 % der Dienstleistungskosten im Voraus in Rechnung gestellt. Die Endabrechnung erfolgt, sofern nicht anders im Auftrag angegeben, nach Abschluss des Projekts.

Haftungsausschluss für Agenturdienste
FABO haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen, die von FABO durchgeführt werden, entstehen. Ebenso übernimmt FABO keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, es sei denn, FABO kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Wert des aktuellen Abrechnungszeitraums (maximal 12 Monate) des Vertrags beschränkt.

Kundenverpflichtung
Der Kunde verpflichtet sich, alle Haftungsansprüche und Schäden zu übernehmen, die aufgrund der Bereitstellung der Dateien des Kunden oder durch die Nutzung des Servers, der Software oder eines Dienstes durch den Kunden von Dritten gegen FABO oder den Netzwerkanbieter, an den der Server angeschlossen ist, geltend gemacht werden. Wenn ein Dritter wegen Dateien oder Informationen des Kunden einen Unterlassungsanspruch gegen FABO erhebt, ist FABO berechtigt, den Zugriff auf die Dateien oder den Dienst so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat.

Definitionen

  1. Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
  2. Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff «Fotograf» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter. Zudem erfasst er auch Fotodesigner.
  3. Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
  4. Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.
  5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

Ausführung der fotografischen Arbeit

  1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.
  2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
  3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.
  4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
  5. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs des SBF (Unverbindlicher SBF Leitfaden zur Kalkulation fotografischer Auftragsarbeiten) und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.
  6. Die Regel der Ziffer II.5. gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
  7. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
  8. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich MWSt geschuldet und – vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung – innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

Haftung des Fotografen

  1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die
    Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
  2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

a. Im allgemeinen

  1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der BildAgenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
  2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
  3. Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © und nachgestelltem oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk (z.B. „Alle Rechte bei …“). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre.
  4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

b. Rechte Dritter

  1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
  2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.

Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc.

Referenzen
Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit
hinzuweisen.

Datenschutz
Wir halten uns an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) sowie an die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO). Personenbezogene Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse usw.) werden streng vertraulich behandelt und ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt die Datenschutzerklärung der FABO Communication AG, einsehbar unter www.fabo.ch/datenschutz.

Datenspeicherung
FABO speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Anbieters in dem Umfang, der für das Vertragsverhältnis erforderlich ist. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln.

Sollten Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen wird dadurch nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.

FABO behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail, über das Internet (www.fabo.ch/agb) oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats widerspricht. Der Vertrag und diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Chur. FABO kann den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz verklagen.